Oberstes Organ des Verbandes ist die Mitgliederversammlung, in welcher alle 15 Privatärztlichen VerrechnungsStellen durch ihre ärztlichen Vorstände vertreten sind. Die zentralen Aufgaben des Verbandes werden durch den Vorstand des PVS-Verbandes wahrgenommen, der durch die Mitgliederversammlung alle drei Jahre gewählt wird.
Der Vorstand des PVS/Verbandes wird gemäß seiner Satzung alle drei Jahre im Rahmen einer Mitgliederversammlung gewählt. Er besteht aus einem Vorsitzenden, zwei gleichberechtigten Stellvertretern, vier weiteren Vorstandsmitgliedern und dem Geschäftsführer des Verbandes als einziges nichtärztliches Mitglied. Die ärztlichen Mitglieder des Vorstandes müssen dem Vorstand einer Privatärztlichen VerrechnungsStelle angehören.
Aufgabe des Verbandsvorstandes ist die Förderung einer loyalen und vertrauensvollen Zusammenarbeit der angeschlossenen Organisationen, die Beratung und Unterstützung der privatliquidierenden Ärzteschaft in Fragen des Honorar- und Gebührenwesens und vor allem die Vertretung der berufsständischen Ziele der Mitglieder in der politischen und nicht politischen Öffentlichkeit.
Ein weiteres Organ des Verbandes ist die Arbeitsgemeinschaft der Geschäftsführer, dem die Geschäftsführer der einzelnen Privatärztlichen VerrechnungsStellen angehören. Dieses Gremium und versteht sich als ein Forum, in welchem – auch über Fachausschüsse - aktuelle wirtschaftliche, sowie technologische und politische Entwicklungen im Gesundheitswesen zur Beratung des Vorstandes analysiert werden.
Während der Geschäftsführertagungen, die in regelmäßigem Turnus im Frühjahr und im Herbst stattfinden, werden die regionalen Erfahrungen ausgetauscht und neueste Entwicklungen im wirtschaftlichen und politischen Bereich des Gesundheitswesens beraten. Ziel ist es gemeinsame und zentrale Strategien zu entwickeln, um den Interessen aller Mitglieder gerecht zu werden.
Aus der Arbeitsgemeinschaft der Geschäftsführer heraus wurde der zentrale Ausschuss/ Strategie und Entwicklung gebildet, der die Arbeitsgemeinschaft der Geschäftsführer berät.

Ziel dieses Ausschusses ist es, das Know-how der Privatärztlichen VerrechnungsStellen vor Ort in den Bereichen Rechtsberatung, Gebühren- und Vertragsrecht, Neue Versorgungsformen, Politik, Marketing und Organisation/Technologie zu bündeln, um eine gemeinsame Sprachregelung im politisch-berufsständischen Raum sicherzustellen.
Die Ausschussmitglieder werden aus dem Kreis der Arbeitsgemeinschaft der PVS-Geschäftsführer gewählt und bringen ihr Wissen, das sie aus der täglichen Erfahrung im Umgang mit der Privatliquidation schöpfen, in die inhaltliche Vorbereitung und Konzeptualisierung von verschiedenen berufspolitischen und wirtschaftlichen Verbandsprojekten ein.

Der Ausschuss/ Gebühren- und Vertragsrecht ist einer der wichtigen Ausschüsse im Verband und bildet gleichzeitig die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Privatliquidation.
Seine ordnungspolitische Funktion manifestiert der Ausschuss, indem er sich gegenüber der Politik und Institutionen für eine leistungsgerechte Honorierung der privatabrechnenden Ärzteschaft einsetzt. Der Vorsitzende des Ausschusses vertritt die Interessen des PVS/Verbandes und seiner Mitglieder seit 1997 als ständiges Mitglied des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer und initiiert hier die Klärung offener Fragen. Die langjährige Erfahrung und die Kompetenz der PVS in Sachen Privatliquidation vermittelt der Ausschuss der Öffentlichkeit in weiteren Gremien, zahlreichen Publikationen und Gesprächskreisen.
Unter der Leitung von Peter Gabriel, Geschäftsführer der PVS Südwest, erfolgt eine systematische Dokumentation der aktuellen Rechtsauslegung der Gebührenordnung für Ärzte. Diese Dokumentation wird durch ein internes GOÄ-Diskussionsforum via Intranet unterstützt, welches alle Mitarbeiter der Privatärztlichen VerrechnungsStellen nutzen. Hier gibt es einen ständigen Austausch über neue und noch ungeklärte Positionen oder auch die neuesten Urteile zu gebührenrechtlichen Fragen. Durch dieses GOÄ-Forum sind die PVS-MitarbeiterInnen ständig auf dem aktuellen gebührenrechtlichen Stand und können gegenüber Versicherungen, Beihilfestellen und Patienten kompetent und fachgerecht reagieren. Neben dem GOÄ-Forum veranstaltet der Ausschuss für Gebühren- und Vertragsrecht regelmäßige Schulungen zu gebührenrechtlichen Fragen, so dass eine konsequente und ständige Fortbildung der PVS-MitarbeiterInnen erfolgt.