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Nachdruck aus A + S aktuell, S. 11, Ausgabe vom 04.02.2004, 27. Jahrgang Nr. 3, ISSN 0178/0999

 

Bundesärztekammer und PVS lehnen Reduzierung des Gebührenniveaus ab

(A+S) Die Bundesärztekammer (BÄK), Köln, hat im Gleichklang mit dem Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS), Berlin, die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD im Niedersächsischen Landtag (Drucksachen 15/443 und 15/142), die Niedersächsische Beihilfeverordnung so zu ändern, dass das Vergütungsniveau im Privatliquidationsbereich um rund 26 Prozent abgesenkt worden wäre, als unbegründet abgelehnt. Für die privat liquidierenden Ärzte sei es nicht hinnehmbar, dass Probleme der Beihilfe über eine amtliche Gebührentaxe der freien Berufe gelöst werden soll. Die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und für Zahnärzte (GOZ) gelte nicht nur für unterdurchschnittlich verdienende Beihilfeberechtigte, sondern auch für die übrigen, zum Teil wohlhabenden Beihilfeberechtigten und Privatversicherten. Die Beihilfeträger müssten ihre selbst verursachten Probleme innerhalb des Beihilfesystems lösen. Die Probleme könnten nicht zulasten einer Gebührentaxe wie der GOÄ oder GOZ gehen.

 

 

Die Bundesärztekammer lehnt den Antrag der Bündnisgrünen im Niedersächsischen Landtag ab, im Zuge der zu ändernden Beihilfeverordnung die Erstattungsregelungen auf das 1,7-fache des einfachen Gebührensatzes der GOÄ zu begrenzen Druckansicht | Download



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