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PVS-Verband

Nicht einmal Infaltionsausgleich bei Honoraren!

Nachdruck aus dgd, S. 9-10, Ausgabe vom 10.12.2004, Nr. 24/2004

 

dgd – Dass niedergelassene Ärzte zu den Gewinnern der Gesundheitsreform gehören, behauptet ein Jahr nach Inkrafttreten wohl nur noch Regierungsberater Professor Dr. Karl W. Lauterbach. Wie die Realität aussieht, macht das Beispiel eines Facharztes für Orthopädie deutlich, das jüngst im „MDK Forum“, der Zeitschrift des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen zu lesen war: Unter dem Strich 15 Prozent Umsatzeinbußen, das heiße bei steigenden Praxiskosten fast 30 Prozent weniger Gewinn, rechnete dort der Mediziner vor.

 

Und jetzt gibt’s mitten im Stimmungstief noch eins drauf. Der Vorwurf gegen die niedergelassene Ärzteschaft: Sie versuchten GKV-bedingte Einkommensdefizite mit Hilfe höherer Abrechnungen für Privatpatienten zu kompensieren!

Bei einer unveränderten Gebührenordnung ist die überdurchschnittliche Steigerung um vier Prozent nicht anders zu erklären, heißt es seitens der Privaten Krankenversicherer (PKV). Den Berechnungen zufolge seien die Arztkosten in der PKV von 1991 bis 2003 um 51,7 Prozentpunkte stärker gestiegen als in der GKV. Ein Zahlenpaket, dem der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) energisch widerspricht.

 

„Höchstens zwischen 0,7 und zwei Prozent hat sich das Honorarvolumen der uns angeschlossenen niedergelassenen Ärzte in den ersten drei Quartalen 2004 im Vergleich zu den ersten drei Quartalen des Vorjahrs verbessert“, so Stefan Tilgner, Hauptgeschäftsführer des PVS-Verbandes. „Wir erstellen jährlich rund 13 Millionen Abrechnungen. Vor diesem Hintergrund lässt sich nur sagen, dass die Zahlspielerei der PKV mit vier Prozent abenteuerlich und in der gegenwärtigen gesundheitspolitischen Diskussion absolut kontraproduktiv ist“, so Tilgner. Zudem bedeuteten die nicht einmal zwei Prozent Mehreinnahmen für die ohnehin gebeutelten Niedergelassenen weniger als den Inflationsausgleich im EU-Raum.

 

Bemängelt wir von den Privatärztlichen Verrechnungsstellen vor allem die fehlende Transparenz sowie eine unzureichende Methode der statistischen Überprüfung, mit der die Privatversicherungen zu ihren Zahlen kommen. So seien bei einer Auswertung durch ein von der PKV beauftragtes Institut in Augsburg, das in regelmäßigen Abständen Analysen vornehme, in einer Untersuchung lediglich 30 000 Rechnungen geprüft worden. Nach Ansicht der PVS deutlich zu wenig, um relevante Aussagen zu erhalten.

 

Ein weiterer methodischer Fehler sei dadurch zustande gekommen, dass, wenn nur eine Ziffer eine Steigerung aufgewiesen habe, die Rechnung insgesamt als Beleg zur Kostensteigerung gewertet worden sei. Objektiv sei nur, wenn die Gesamtzahl der abgerechneten GOÄ-Ziffern im Verhältnis zu den tatsächlich gestiegenen GOÄ-Ziffern betrachtet werde.

 

Beim PVS-Verband sowie in den einzelnen Verrechnungsstellen fragt man sich, ob die PKV aus ihren Berechnungen auch Neuzugänge und Leistungen für Zusatzversicherungen herausgenommen hat. Bei deutlich über 15 Millionen Verträgen im ambulanten Bereich gebe sich natürlich ein völlig anderes Bild. Tilgner: „Selbstverständlich ist es begrüßenswert, wenn den Patienten durch Zusatzversicherungen auch der Zugang zu erweiterten Leistungen und besonderen medizinischen Innovationen erleichtert wird. Selbstverständlich verursachen höhere Ansprüche auch höhere Kosten. Wurden diese Zusatzleistungen berücksichtigt, erscheint ein Anstieg der Ausgaben um vier Prozent natürlich in einem anderen Licht.“

 

Die Lage der Fachärzte vor Ort könne allerdings durch derartige Zusatzleistungen wirtschaftlich kaum verbessert werden. Daher fordert Tilgner wie auch die Spitzen der PVS-Verrechnungsstellen, dringend die notwendige Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) anzugehen. Die letzte Punkwertanhebung vor gut acht Jahren um 3,6 Prozent habe schon seinerzeit die Preissteigerung von 1988 bis 1996 von 25 Prozent nicht wettgemacht. Inzwischen sei die Fehllage noch dramatischer als damals. Auf dem Rücken der Ärzte und Patienten werde darüber hinaus inzwischen der Konflikt ausgetragen, dass hochmoderne medizinische Leistungen nach einem Katalog abzurechnen seien, der mehr als 25 Jahre alt ist.



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